Der Ärger und Stress, der durch einen Flugstreik verursacht wird, kann Ihre Reisepläne erheblich stören und die erwartungsvolle Vorfreude in Frustration verwandeln. Mit ReFly haben Sie die Möglichkeit, im Falle eines streikbedingten Flugausfalls die Entschädigung zu fordern, die Ihnen zusteht. Sie könnten bis zu 600 € pro Passagier erhalten, unabhängig von den ursprünglichen Ticketkosten.
Alle Fluggesellschaften
Alle Länder
Wenn wir nicht gewinnen, zahlen Sie nichts
Um Anspruch auf Entschädigung aufgrund eines Flugstreiks zu haben, muss dieser vom Personal der Fluggesellschaft organisiert sein, und der Flug muss unter die EU-Gesetzgebung fallen, also in folgenden Fällen:
Der Streik darf außerdem nicht als außergewöhnlicher Umstand außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft betrachtet werden, wie es bei einem Streik der Fluglotsen der Fall wäre.
Die Entschädigung für die Unannehmlichkeiten aufgrund von Flugannullierungen, erheblichen Verspätungen oder verweigerter Beförderung, auch im Zusammenhang mit Flugstreiks (wenn sie in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen), kann je nach Flugstrecke und den spezifischen Umständen der Verspätung bei der Ankunft variieren. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union gelten folgende Entschädigungskategorien:
Für Flüge bis zu 1500 km können Passagiere eine Entschädigung von €250 erhalten.
Für Flüge innerhalb der EU zwischen 1500 und 3500 km kann die Entschädigung €400 betragen.
Für Flüge außerhalb der EU über 3500 km kann die Entschädigung bis zu €600 betragen.
So geht's in 3 einfachen Schritten:
Es dauert nur 1 Minute, um die Höhe Ihrer Entschädigung zu erfahren.
Unsere Anwälte arbeiten mit den Fluggesellschaften und Behörden zusammen, um Ihren Fall zu bearbeiten.
Sobald wir den Fall gewonnen haben, erhalten Sie das Geld auf Ihr Konto.
Flugstreiks können aus verschiedenen Gründen auftreten, einschließlich gewerkschaftlicher Meinungsverschiedenheiten, wirtschaftlicher Forderungen oder Arbeitsbedingungen des Fluggesellschaftspersonals. Je nach Ausmaß des Streiks und dessen Auswirkungen auf die Flüge können Sie sich unerwarteten Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen gegenübersehen. Glücklicherweise bietet die europäische Gesetzgebung, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, den Fluggästen in solchen Fällen erheblichen Schutz.
Wenn Ihr Flug durch einen Streik des Fluggesellschaftspersonals beeinflusst wurde, könnten Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben, zusätzlich zu sofortiger Unterstützung und alternativen Reisemöglichkeiten, um Ihr Ziel zu erreichen. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Situation ändert, wenn der Streik Personal außerhalb der Fluggesellschaft betrifft, wie z. B. die Fluglotsen, wo die Fluggesellschaften "außergewöhnliche Umstände" geltend machen können, um die Entschädigung auszuschließen.
Hier sind die Hauptrechte der Fluggäste bei Flugausfällen oder -verspätungen aufgrund eines Flugstreiks:
Die Fluggesellschaft muss Sie über die Annullierung und Ihre Rechte informieren.
Wahl zwischen der vollständigen Rückerstattung des Tickets (für den nicht durchgeführten Teil oder die Teile der Reise) oder der Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug oder auf einen späteren Zeitpunkt nach Ihrer Wahl, vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke in angemessener Menge entsprechend der Wartezeit, zwei Telefonate, Fax- oder E-Mail-Nachrichten. Falls eine oder mehrere Übernachtungen erforderlich sind oder ein zusätzlicher Aufenthalt erforderlich ist, haben Sie auch Anspruch auf eine Hotelunterkunft und den Transport zwischen dem Flughafen und dem Unterkunftsort.
Unter bestimmten Umständen könnten Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, es sei denn, die Annullierung wurde Ihnen mit einer bestimmten Vorlaufzeit mitgeteilt oder die vorgeschlagene Umbuchung erlaubt es Ihnen, innerhalb bestimmter Zeiten zu starten und anzukommen.
Für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sind spezielle Betreuungen vorgesehen.
Die Fluggesellschaft muss Sie über die Verspätung und Ihre Rechte als Fluggast informieren.
Die Betreuung umfasst Mahlzeiten und Getränke entsprechend der Wartezeit, zwei Telefonate, Fax- oder E-Mail-Nachrichten. Wenn sich die Verspätung über die ursprünglich vernünftigerweise erwartete Abflugzeit hinauszieht, könnten Sie Anspruch auf eine Hotelunterkunft und den Transport zwischen dem Flughafen und dem Unterkunftsort haben.
Wenn die Verspätung 5 Stunden oder mehr beträgt, haben Sie das Recht, auf Ihren Flug zu verzichten und eine vollständige Rückerstattung des Tickets (für den nicht durchgeführten Teil oder die Teile der Reise und für die bereits durchgeführten Teile, wenn der Flug keinen Zweck mehr im ursprünglichen Reiseplan erfüllt) sowie einen Rückflug zum ersten Abflugort so bald wie möglich zu verlangen.
Bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr bei der Ankunft könnten Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können, wie z. B. ein Streik. Die Praxis bezüglich der Entschädigung kann jedoch je nach rechtlichen Auslegungen und Entscheidungen der zuständigen Behörden variieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Auslegung von "außergewöhnlichen Umständen" variieren kann und die Verantwortung der Fluggesellschaft, eine Entschädigung im Falle von Streiks anzubieten, von der spezifischen Art des Streiks und dessen Auswirkungen auf die Betriebsvorgänge abhängt. Im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten mit der Fluggesellschaft können Sie sich an die zuständige nationale Behörde im EU-Land wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat, oder im EU-Land, von dem der Flug abging, um Unterstützung und Klärung zu erhalten.
Sie sollten immer bedenken, dass die Beantragung einer Rückerstattung für einen ausgefallenen oder verspäteten Flug Sie nicht automatisch daran hindert, auch eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union zu verlangen. Diese Rechte werden als getrennte Ansprüche betrachtet:
Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder eine erhebliche Verspätung aufweist, haben Sie das Recht, zwischen einer vollständigen Rückerstattung des Tickets (für den nicht durchgeführten Teil oder die Teile der Reise und für die bereits durchgeführten Teile, wenn der Flug keinen Zweck mehr im ursprünglichen Reiseplan erfüllt) oder einer Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug oder einen späteren Zeitpunkt nach Ihrer Wahl zu wählen.
Unabhängig von der Wahl der Rückerstattung könnten Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, wenn die Verspätung (von 3 Stunden oder mehr bei der Ankunft) oder die Annullierung des Fluges nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Streiks des Fluggesellschaftspersonals werden oft nicht als außergewöhnliche Umstände betrachtet, was bedeutet, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben könnten.
Die Wahl der Rückerstattung schließt das Recht auf Entschädigung nicht aus, da diese als getrennte Ansprüche gemäß der EU-Verordnung betrachtet werden. Wenn Sie jedoch einen alternativen Flug (Umbuchung) zu Ihrem Endziel akzeptieren und die Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden im Vergleich zur ursprünglichen geplanten Ankunftszeit liegt, kann die Entschädigung um 50 % reduziert werden.
Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der die Fluggesellschaft die im Reglement (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union vorgesehenen Betreuungsmaßnahmen im Falle eines Flugausfalls aufgrund eines Streiks des Fluggesellschaftspersonals nicht bereitstellt, hier einige Schritte, die Sie unternehmen können, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte respektiert werden:
Bewahren Sie alle Beweise für die fehlende Betreuung auf, einschließlich Details wie Flugzeit und -datum, Kommunikation mit der Fluggesellschaft und andere Dokumente, die Ihren Fall unterstützen können.
Wenn Sie sich noch am Flughafen befinden, versuchen Sie, direkt mit einem Vertreter der Fluggesellschaft zu sprechen. Erklären Sie, dass Sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf sofortige Betreuung haben, einschließlich Mahlzeiten, Getränke, Zugang zu zwei Telefonaten oder E-Mails und, falls erforderlich, eine Hotelunterkunft und den Transport zwischen dem Flughafen und dem Unterkunftsort.
Wenn die Fluggesellschaft die notwendige Betreuung nicht bereitstellt und Sie gezwungen sind, für Mahlzeiten, Unterkunft und Transporte zu zahlen, versuchen Sie, die Ausgaben im Rahmen zu halten und bewahren Sie alle Belege auf, da diese für die Beantragung einer Rückerstattung erforderlich sind.
Sobald Sie Zugang zum Internet oder einem Telefon haben, kontaktieren Sie die Fluggesellschaft, um sie über die Situation zu informieren und eine Rückerstattung der Kosten zu verlangen, die Sie aufgrund der fehlenden Betreuung tragen mussten. Fügen Sie alle gesammelten Beweise bei.
Wenn die Fluggesellschaft nicht zufriedenstellend reagiert oder sich weigert, Ihnen die Kosten zu erstatten, können Sie eine formelle Beschwerde einreichen. Dies kann direkt bei der Fluggesellschaft und, falls erforderlich, bei der zuständigen nationalen Behörde im EU-Land, in dem sich der Vorfall ereignet hat, oder im EU-Land, von dem der Flug abging, erfolgen.
Denken Sie daran, dass Sie Anspruch auf sofortige Betreuung im Falle eines Flugausfalls aufgrund eines Streiks des Fluggesellschaftspersonals haben. Der Schlüssel ist, sich über Ihre Rechte zu informieren und proaktiv zu handeln, um sicherzustellen, dass diese respektiert werden.
Nur wenige Fluggäste kennen ihre Rechte, und viele von ihnen haben nicht das notwendige rechtliche Verständnis, um Entschädigungen für Flugverspätungen zu fordern. Selbst wenn sie sich ihrer Rechte bewusst sind, kann der Prozess, Fluggesellschaften zur Entschädigung zu verpflichten, schwierig sein.